Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und auch alle Mitarbeitenden, welche aus persönlichen Gründen nicht das Gespräch mit den direkt Verantwortlichen finden können, die ihre Probleme, Anliegen und Sorgen nicht im ausreichenden Mass bzw. ohne die gewünschte Wirkung bei der ordentlich zuständigen bzw. der vorgesetzten Stelle vorbringen konnten oder welche aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht direkt mit den dazu vorgesehenen Stellen Kontakt aufnehmen können, dürfen sich an die Ombudsstelle wenden. Sie untersteht einer Schweigepflicht und wird alle ihr vorgetragenen Anliegen streng vertraulich behandeln.